Kann jede Webseite am FULMATECH-Partnerprogramm teilnehmen?
Zunächst kann sich jeder Webmaster mit seiner Seite zur Teilnahme an unserem Partnerprogramm bewerben. Die Entscheidung, ob wir Sie als Partner von Fulmatech OHG aufnehmen, obliegt ausschließlich dem Programmbetreiber. Websites mit rechtswidrigen Inhalten dürfen nicht an unserem Partnerprogramm teilnehmen. Rechtswidrige Inhalte sind insbesondere solche, die gegen das Straf-, Jugendschutz-, Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs-, Datenschutzrecht oder sonstige Gesetze verstoßen. Ein Anspruch auf Teilnahme an unserem Partnerprogramm besteht nicht. Minderjährige sind von der Teilnahme an unserem Partnerprogramm ausgeschlossen.
Kostet mich die Teilnahme am Partnerprogramm etwas?
Die Teilnahme am Partnerprogramm ist für die Partner kostenfrei. Den Partnern steht die Wahl der angebotenen Werbemittel frei und sie können die genutzten Links jederzeit entfernen oder gegen andere austauschen. Allerdings ist es nicht gestattet, die vorgegebenen HTML-Codes für Links, Banner zu verändert.
Wie hoch ist die Vergütung?
Für die ersten 9 Bestellungen, die über Ihre Partnerseite generiert werden, zahlen wir 5% Werbekostenerstattung auf den Nettowarenwert.
Ab der 10. Bestellung sind Sie als Premiumpartner eingestuft und erhalten 8% Werbekostenerstattung auf den Nettowarenwert.
Wann erfolgt die Abrechnung und Auszahlung der Provision?
Nach Ablauf der Rückgabefrist von 2 Wochen wird jeweils zum 15. des Monats die bis zum Ende des Vormonats angefallene Werbekostenerstattung automatisch per Paypal oder Banküberweisung.
Sofern das Monatsguthaben € 10 nicht überschreitet, findet die Auszahlung zusammen mit der Auszahlung des Folgemonats statt.
Was ist mit meiner Werbekostenerstattung, wenn der Kunde von seinem Rückgaberecht Gebrauch macht?
Sendet der Kunde von Fulmatech einen oder mehrere Artikel der Bestellung zurück, so wird die Provision des Partners um die Provision für diese Artikel gekürzt, da ja in diesem Fall der Kauf nicht abgeschlossen wurde. Für die Artikel, die der Kunde behalten und bezahlt hat, wird die Provision entsprechend dem Vergütungssatz dem Partnerkonto gutgeschrieben. Mit der monatlichen Abrechnung erhält der Partner auch jedesmal eine Information, aus welchem Grund eine Provisionskürzung erfolgte. |